Gewerbliche Mietverhältnisse sind häufig auf lange Laufzeiten ausgelegt. In diesem Zeitraum verändern sich Marktbedingungen, Kostenstrukturen und wirtschaftliche Rahmenfaktoren erheblich. Mietanpassungsklauseln sollen diese Entwicklungen abbilden – bergen jedoch zugleich erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken.
Unklar formulierte oder fehlerhaft angewandte Anpassungsmechanismen führen regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien.
Die rechtliche Bewertung von Mietanpassungen erfordert eine genaue Analyse der vertraglichen Regelungen sowie der tatsächlichen Voraussetzungen. Maßgeblich ist nicht allein die Klausel, sondern deren konkrete Anwendung und Durchsetzbarkeit.
Die Kanzlei berät Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Mietanpassungen in gewerblichen Mietverhältnissen.
Index- und Staffelmietvereinbarungen sind zentrale Instrumente zur Anpassung der Miete über die Vertragslaufzeit. Ihre Wirksamkeit hängt von klaren, rechtlich zulässigen Regelungen und einer korrekten Anwendung ab.
Die Kanzlei prüft bestehende Klauseln, begleitet deren Umsetzung und berät bei der rechtssicheren Gestaltung neuer Anpassungsmechanismen.
Nicht jede behauptete Anpassung ist rechtlich durchsetzbar. Häufig bestehen Unklarheiten hinsichtlich Berechnungsgrundlagen, Fristen oder formeller Anforderungen.
Die Kanzlei berät Mandanten bei der Prüfung geltend gemachter Mietanpassungen und vertritt ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Neben vertraglich vorgesehenen Anpassungen stellen sich in der Praxis Fragen bei außergewöhnlichen wirtschaftlichen Veränderungen, etwa durch Marktverwerfungen oder strukturelle Änderungen der Nutzung.
Die Kanzlei prüft die rechtlichen Möglichkeiten einer Anpassung außerhalb klassischer Index- oder Staffelmodelle und begleitet Mandanten bei der rechtlichen Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche.
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