Betriebskosten

Prüfung und Durchsetzung von Betriebskosten im Gewerbemietrecht

Im gewerblichen Mietrecht entscheiden Betriebskosten häufig über die Wirtschaftlichkeit eines Standorts.

Betriebskosten als wesentlicher Kostenfaktor

Betriebskosten stellen in gewerblichen Mietverhältnissen regelmäßig einen erheblichen Teil der Gesamtbelastung dar. Umfang, Umlagefähigkeit und Abrechnung unterscheiden sich deutlich von der Wohnraummiete und sind maßgeblich durch den Mietvertrag geprägt.

Unklare Regelungen oder fehlerhafte Abrechnungen führen häufig zu erheblichen Nachforderungen oder Streitigkeiten, deren wirtschaftliche Bedeutung oft unterschätzt wird.

Die rechtliche Bewertung von Betriebskosten erfordert eine genaue Analyse der vertraglichen Vereinbarungen, der Abrechnungsgrundlagen und der konkreten Kostenpositionen. Maßgeblich ist, welche Kosten vertraglich vereinbart wurden und wie sie abzurechnen sind.

Die Kanzlei berät Mandanten bei der Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Betriebskostenforderungen in gewerblichen Mietverhältnissen.

Vertragliche Grundlage

Was vereinbart ist – und was nicht

Im Gewerbemietrecht richtet sich die Umlagefähigkeit von Betriebskosten in erster Linie nach dem Mietvertrag. Anders als im Wohnraummietrecht bestehen keine gesetzlichen Vorgaben zu einem festen Betriebskostenkatalog.

Die Kanzlei prüft Betriebskostenregelungen auf Reichweite, Transparenz und Wirksamkeit und berät bei der rechtssicheren Gestaltung entsprechender Klauseln.

Abrechnung mit Struktur

Transparenz und Nachvollziehbarkeit als Maßstab

Betriebskostenabrechnungen müssen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und für den Mieter nachvollziehbar sein. Fehler bei Kostenansätzen, Verteilerschlüsseln oder Abrechnungszeiträumen sind in der Praxis häufig.

Die Kanzlei unterstützt Mandanten bei der Prüfung von Abrechnungen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Nachforderungen – außergerichtlich und gerichtlich.

Konsequente Klärung

Wenn Betriebskosten zum Konflikt werden

Kommt es zu Auseinandersetzungen über Betriebskosten, ist eine klare rechtliche Einordnung entscheidend. Die Kanzlei vertritt Mandanten bei Streitigkeiten über einzelne Kostenpositionen, Abrechnungsmodalitäten und Zahlungsansprüche.

Ziel ist eine sachliche, wirtschaftlich sinnvolle Lösung – bei Bedarf auch die konsequente gerichtliche Durchsetzung.

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