Gewerbliche Mietverträge sind regelmäßig langfristig angelegt und wirtschaftlich eng mit dem Erfolg eines Unternehmens oder einer Immobilie verknüpft. Vertragsklauseln zu Laufzeit, Nutzung, Mietanpassung oder Betriebskosten entfalten ihre Wirkung oft erst nach Jahren – dann jedoch mit erheblicher finanzieller Tragweite.
Fehler in der Vertragsgestaltung oder eine unklare rechtliche Ausgangslage lassen sich in laufenden Mietverhältnissen nur eingeschränkt korrigieren. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, strukturierte rechtliche Prüfung.
Die Beratung im Gewerbemietrecht erfordert daher mehr als die Anwendung allgemeiner mietrechtlicher Grundsätze. Maßgeblich sind wirtschaftliche Zusammenhänge, Verhandlungsspielräume und die realistische Durchsetzbarkeit rechtlicher Positionen.
Die Kanzlei begleitet Mandanten von der ersten Vertragsprüfung über laufende Anpassungen bis zur Beendigung oder streitigen Durchsetzung gewerblicher Mietverhältnisse – außergerichtlich wie gerichtlich, bundesweit und mit klarer fachlicher Linie.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt in der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung gewerblicher Mietverträge. Dazu zählen insbesondere Regelungen zu Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Mietanpassung, Betriebskosten, Nutzung sowie baulichen Veränderungen.
Ziel ist eine klare, belastbare Vertragsstruktur, die wirtschaftliche Interessen absichert und spätere Auslegungs- oder Streitfragen vermeidet.
Auch während eines laufenden Mietverhältnisses entstehen regelmäßig rechtliche Fragestellungen – etwa bei Index- oder Staffelmieten, Nachträgen, Erweiterungen, Umnutzungen oder veränderten wirtschaftlichen Voraussetzungen.
Die Kanzlei berät bei der rechtlichen Einordnung solcher Entwicklungen und begleitet Mandanten bei Anpassungen bestehender Vertragsverhältnisse – strukturiert, lösungsorientiert und mit Blick auf langfristige Auswirkungen.
Kommt es zu Streitigkeiten, ist eine präzise rechtliche Bewertung entscheidend. Die Kanzlei berät bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, bei der Beendigung langfristiger Mietverhältnisse sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Die Vertretung erfolgt sachlich und konsequent – sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Auch insolvenzbedingte Fragestellungen im Zusammenhang mit gewerblichen Mietverhältnissen werden rechtlich begleitet.
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